Vorsorge

Sorgen Sie vor!


Der Staat ist nicht mehr in der Lage dauerhaft ein ausreichendes Niveau für die Bereiche Rente, Krankheit, Pflege und Tod zu garantieren.

Deshalb ist die Absicherung persönlicher Risiken die Aufgabe jedes Einzelnen.

Private Vorsorge ist Pflicht! Denn der Staat mit seinen leeren Rentenkassen kann eine ausreichende Versorgung seiner Bürger im Alter längst nicht mehr garantieren. Auch die Absicherung persönlicher Risiken wie z.B.... Berufsunfähigkeit, schwere Krankheiten, Pflegefall oder Todesfall muss in die eigene Hand genommen werden.

Wichtige Vorsorgemaßnahmen

Basisrente (Rürup-Rente)
Altersversorgung der 1. Schicht

Die Basisrente (umgangssprachlich "Rürup-Rente") ist eine steuerlich geförderte, privat finanzierte Altersvorsorge. Sie erhält keine staatlichen Zulagen, wird aber über Steuervorteile finanziert. Das macht sie für Selbständige und für mittelständische Arbeitnehmer interessant.

⇒   Maklerinfo Altervorsorge allgemein (PDF)
⇒   Maklerinfo Basisrente (PDF)
⇒   Basisrente (Wikipedia)
⇒  
Info steuerliche Aspekte (PDF)
⇒   Beispiel Steuervorteil Basisrente (PDF)

Förderrente (Riester-Rente)
Altersversorgung der 2. Schicht

Die Förderrente (umgangssprachlich "Riester-Rente") ist eine staatlich geförderte, privat finanzierte Zusatzrente. Lohnend ist sie nicht nur für Geringverdiener und Familien mit Kindern, sondern entgegen anderslautender Aussagen insbesondere auch für gut und bestverdienende Singles und Familien wegen der zusätzlich zu den staatlichen Zulagen zustehenden Steuervorteilen.

⇒  Maklerinfo Riesterrente (PDF)
⇒  Info steuerliche Aspekte (PDF)

Vor- und Nachteile der Schichten 1 - 3
 

Auswahl des optimalen Tarifes                                                        

 


Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Altersversorgung der 2. Schicht 

Aus Sicht des Arbeitnehmers lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung primär aus Gründen der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen. Die späteren Leistungen aus der Versorgung (Kapital, Rente) sind voll steuerpflichtig; da die Einkünfte im Alter regelmäßig geringer sind als in der Anwartschaftsphase, profitiert der Rentner vom geringeren. Die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hat der Betriebsrentner allein zu tragen. Hiervon nicht betroffen sind privat Krankenversicherte.

Aus Sicht des Arbeitgebers sind die für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung umgewandelten Gehaltsteile  nicht sozialversicherungspflichtig. Steuerlich betrachtet sind Ausgaben für die Mitarbeiterversorgung Betriebsausgaben. Der Arbeitgeber verfügt mit der betrieblichen Altersversorgung zudem über ein Instrumentarium zur Mitarbeiterbindung und -motivation. Prestige und Betriebsklima können positiv beeinflusst werden.            

⇒   Maklerinfo für Arbeitnehmer (PDF)
⇒   Maklerinfo für Arbeitgeber (PDF)
⇒   Info steuerliche Aspekte (PDF)

Private Rentenversicherung
Altersversorgung der 3. Schicht

Zur 3. Schicht der Altersversorgung gehören u.a. Sparbücher, Aktien, Fonds und die private Rentenversicherung. Da keine staatliche Förderung erfolgt ist eine Verpflichtung zur Altersvorsorge nicht gegeben. Im Gegenzug sind beispielsweise private Rentenversicherungen in der Rentenphase privilegiert.

⇒   Maklerinfo Altervorsorge allgemein (PDF)
⇒   Info steuerliche Aspekte (PDF)

Ausbildungsversicherung

Die Ausbildungsversicherung ist unter den Kindervorsorgeverträgen der Klassiker schlechthin und wird bereits seit vielen Jahrzehnten für die erste kleine Kindervorsorge gewählt. Der Clou eines solchen Vertrags liegt darin, dass das Versicherungsunternehmen die Beiträge selbst weiter in den Vertrag einzahlt, wenn der versicherte Versorger (z. B. ein Elternteil) vorzeitig verstirbt.

⇒  Maklerinfo Kindervorsorge (PDF)

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die Notwendigkeit der Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit ist über alle Gruppen bis zu den Verbraucherschützern unbestritten. Die Qualität der Tarife hat sich in den letzten Jahren verbessert, weshalb ältere Verträge - unter Berücksichtigung des aktuellen Gesundheitszustandes - überprüft werden sollten.

Für bestimmte Arbeitnehmer (Handwerker, Kraftfahrer,...) wurde es in den letzten Jahren immer schwieriger, einen leistungsstarken, jedoch bezahlbaren Tarif zu finden, da die Versicherer die Anzahl der Berufsgruppen immer weiter ausbauen, wovon andere Berufsgruppen ( Akademiker,... ) profitieren.Deshalb prüfen wir bei "Risikoberufen"  neben BU-Tarifen auch immer Tarife, die genau definierte Fähigkeiten absichern (z.B. Gebrauch einer Hand, Gehen, Sehen, Hören, Sprechen, ...). Sofern eine Fähigkeit nicht mehr gegeben ist wird eine Rente gezahlt. Diese Form der Absicherung ist bei "Risikoberufen" deutlich günstiger als eine Absicherung der Berufsunfähigkeit zu realisieren.

Die Kombination einer Berufs-, Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung mit einer Pflegeabsicherung oder einer Pflegeoption wird den Erfordernissen der Zukunft gerecht.

Für Berufseinsteiger, Schüler und Hochschulabsolventen gibt es teilweise interessante Einsteigertarife.

⇒  Maklerinfo Berufsunfähigkeit (PDF)
⇒  Notwendigkeit BU Teil 1 (PDF)
⇒  Notwendigkeit BU Teil 2 (PDF)
⇒  neun Gebote der BU-Beratung (PDF)
⇒  Info gesetzliche Erwerbsminderungsrente (PDF)

Dread-Disease-Versicherung  (Schwere Krankheiten Vorsorge)

Die deutsche Bezeichnung Schwere-Krankheiten-Vorsorge ist insofern etwas irreführend, da bei dieser Versicherung nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne (wie z. B. schwere Formen von Krebs, Multiple Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen, Parkinson-Krankheit, Arthritis, etc.) versichert sind, sondern auch andere Vorkommnisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Folgen schwerer Unfälle in der Deckung einer solchen Police enthalten sein können..

⇒   Maklerinfo Dread-Disease-Versicherung (PDF)

Grundfähigkeit

Für bestimmte Arbeitnehmer (Handwerker, Kraftfahrer,...) wurde es in den letzten Jahren immer schwieriger, einen leistungsstarken, jedoch bezahlbaren Tarif zu finden, da die Versicherer die Anzahl der Berufsgruppen immer weiter ausbauen, wovon andere Berufsgruppen ( Akademiker,... ) profitieren. Deshalb prüfen wir bei "Risikoberufen" neben BU-Tarifen auch immer Tarife, die genau definierte Fähigkeiten absichern (z.B. Gebrauch einer Hand, Gehen, Sehen, Hören, Sprechen, ...). Sofern eine Fähigkeit nicht mehr gegeben ist wird eine Rente gezahlt. Diese Form der Absicherung ist bei "Risikoberufen" deutlich günstiger als eine Absicherung der Berufsunfähigkeit zu realisieren.

  Tarifinfo Existenzschutz (PDF)
⇒  Alternative Grundfähigkeitsabsicherung (PDF)
⇒  Info gesetzliche Erwerbsminderungsrente (PDF)


Kindervorsorge 

Solche Verträge werden daher auch lebensbegleitend bis zum regulären Renteneintrittsalter abgeschlossen, was ein Maximum an Flexibilität mit sich bringt. Die Auswirkungen des Zinseszinseffekts sind bei Kinderverträgen enorm. Neben dem recht freien Gebrauch von angespartem Kapital wird hier auch die Option mit geboten, zum Eintritt ins Berufsleben eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, ohne dass hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden muss; ferner sind Teilentnahmen, z.B. zum 18. Geburtstag, möglich.

  Maklerinfo Kindervorsorge (PDF)

Private Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung (Pflegerenten-, Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung) ist geeignet finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit auch bei Alter und Krankheit sicherzustellen. Wesentliche Vorteile der Pflegerente, die monatlich oder mit Einmalbetrag möglich ist, sind die Beitragsstabilität und Möglichkeiten der Rekapitalisierung unter bestimmten Voraussetzungen.

  Maklerinfo Pflegeversicherung (PDF)
  Maklerinfo Pflegerente (PDF)
  Systemvergleich von Pflegeprodukten (PDF)
  Maklerinfo Elternunterhalt (PDF)
 

Risikolebensversicherung (Todesfallschutz)

Eine Risikolebensversicherung ist eine Individualversicherung, die im Falle des Todes der versicherten Person den im Vertrag begünstigten Personen die vereinbarte Summe auszahlt. Oft als Hinterbliebenenschutz bezeichnet, dient sie häufig der finanziellen Absicherung von Familienangehörigen. Als Begünstigte können aber auch Geschäftspartner, Unternehmen, Vereine etc. bestimmt werden.

  Maklerinfo Risikolebensversicherung (PDF)

Unfallversicherung (Invaliditätsversicherung)

Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Die Bemessung der Invalidität geschieht nach der vertraglichen Gliedertaxe.

⇒  Maklerinfo  Unfallversicherung (PDF)

Vermögenswirksame Leistungen (VWL)

Die vermögenswirksame Leistung (vL) ist eine über die Gewährung einer Sparzulage staatlich geförderte Sparform. Oftmals gewährt der Arbeitgeber auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages eine vereinbarte Geldleistung

⇒  Maklerinfo vermögenswirksame Leistungen (PDF)

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